Insolvenzberatung für Verbraucher

Vorsicht vor unseriösen Anbietern

Sie sollten sich in Ihrer schwierigen Situation grundsätzlich an eine renommierte Anwaltskanzlei wenden, in welcher Fachanwälte für Insolvenzrecht tätig sind. Hüten Sie sich vor solchen Anbietern, welche Ihnen in Tageszeitungen oder Sonntagsblättern "problemlose und schnelle Hilfe bei Überschuldung" anbieten. Sie zahlen bei diesen Anbietern teilweise deutlich höhere Gebühren als bei einem erfahrenen Rechtsanwalt.

Unsere Leistungen

Wir analysieren Ihre persönlichen Verhältnisse ebenso wie Ihre finanzielle Situation. Sodann zeigen wir Ihnen sämtliche Handlungsalternativen auf. Möglicherweise ist ein Insolvenzverfahren durch eine außergerichtliche Schuldenbereinigung abwendbar. Für den Fall eines anstehenden Insolvenzverfahrens informieren wir Sie über Ihre Rechte und Pflichten gegenüber dem Gericht und Ihrem Insolvenzverwalter oder Treuhänder.

Falls es notwendig ist, führen wir für Sie einen außergerichtlichen Schuldenbereinigungsversuch durch. Die Formulare zur Stellung eines Insolvenzantrages füllen wir für Sie aus. Sie müssen diese Formulare nur noch unterzeichnen. Aus diesem Grund ist es notwendig, sehr genaue Angaben zu Ihrem Einkommen und vorhandenen Vermögen zu machen. Schließlich reichen wir Ihren Insolvenzantrag beim zuständigen Amtsgericht ein.

Mit Einreichung des Insolvenzantrages endet im Regelfall unsere Bevollmächtigung.

Sollten Sie ausdrücklich auch eine Vertretung durch uns während des Insolvenzverfahrens wünschen, ist auch dies möglich. Gerne unterbreiten wir Ihnen hierfür ein Angebot.

Termingarantie

Uns ist die Schwierigkeit Ihrer Lage bewusst. Möglicherweise ist Ihr Konto gepfändet oder der Gerichtsvollzieher hat sich angekündigt. Sie bekommen in unserer Kanzlei einen Termin zu einem persönlichen Erstgespräch mit einem Fachanwalt für Insolvenzrecht spätestens innerhalb einer Woche. Sofern Sie uns im Rahmen einer außergerichtlichen Schuldenbereinigung bevollmächtigen, stimmen wir bereits im ersten gemeinsamen Gespräch einen Termin zur Stellung eines möglichen Insolvenzantrages mit Ihnen ab.

Notwendige Unterlagen

Um unsere Zusammenarbeit so einfach wie möglich zu gestalten, bitte wir Sie, folgende Unterlagen zum ersten Gespräch mitzubringen.

Eine Tabelle, aus der sich sämtliche Gläubiger ergeben. Hier sollten Sie auch eventuelle Bevollmächtigte Ihrer Gläubiger (Rechtsanwälte oder Inkassounternehmen) nennen. Wichtig ist, dass Ihr Gläubiger Sie "erkennt". Dies geschieht am einfachsten durch Nennung Ihrer Kundennummer, einer Rechnungsnummer oder eines Aktenzeichens, welches Sie auf den Schriftstücken Ihrer Gläubiger finden werden.

Gerne können Sie auch die als Download vorhandene Tabelle nutzen und diese per E-Mail an unsere Kanzlei ( JLIB_HTML_CLOAKING ) senden. In der ersten Zeile finden Sie kursiv gedruckt eine Vorgabe, an die Sie sich beim Ausfüllen der Tabelle halten können.

Ferner benötigen wir eine aktuelle Gehaltsabrechnung / Rentenbescheinigung oder einen Leistungsnachweis der Agentur für Arbeit oder anderer Institutionen.

Sofern Sie über Grundbesitz verfügen, sollten Sie einen möglichst aktuellen Grundbuchauszug parat haben. Diesen können wir jedoch auch gerne für Sie besorgen. Ferner benötigen wir Unterlagen über Lebensversicherungen, Rentenversicherungen, Bausparverträge sowie das gesamte sonstige Vermögen. Weitere Unterlagen sind zunächst nicht erforderlich.

Was Sie nach Insolvenzantragstellung beachten müssen

Selbstverständlich informieren wir Sie auch über Ihre Rechte und Pflichten nach Stellung des Insolvenzantrages. Wichtig für Sie ist, dass Sie ihre pfändbaren Einkommensanteile für die Dauer von sechs Jahren an Ihren Treuhänder bzw. Insolvenzverwalter abführen müssen. Sofern Sie keine Erwerbstätigkeit ausüben, müssen Sie sich um eine solche bemühen. Sie haben gegenüber dem Insolvenzgericht Ihren Wohnsitzwechsel anzuzeigen. Auch müssen Sie ererbtes Vermögen zur Hälfte an Ihre Gläubiger auskehren; dies natürlich nur bis zur Höhe Ihrer Schulden. Bis zur Aufhebung des Verfahrens können auch Steuererstattungsansprüche und sonstige Erwerbe an Ihre Gläubiger fallen. Weitere Pflichten können sich nach dem jeweiligen Einzelfall richten. Unzumutbare Pflichten legt Ihnen aber weder das Gesetz noch Ihr Treuhänder oder Insolvenzverwalter auf.

Nach sechs Jahren entfallen Ihre Verbindlichkeiten.


Ihr Ansprechpartner ist:

frank_metz

Rechtsanwalt und Steuerberater Frank Metz
Fachanwalt für Steuerrecht
Fachanwalt für Insolvenzrecht
Telefon: +49 (0)6441 9424-13
E-Mail: JLIB_HTML_CLOAKING

Zusätzliche Informationen