Mietrecht


Neue BGH-Rechtsprechung: Mietminderung bei zu geringer Fläche

Nach einer jüngst veröffentlichten Entscheidung des Bundesgerichtshofes (Urteil vom 24. März 2004 AZ. VIII ZR 295/03) ist die Flächenangabe im Vertrag verbindlich. Eine Abweichung von mehr als 10 % ist ein Mietmangel und rechtfertigt daher eine Mietminderung. Der Zusatz "ca." oder "circa" ändert daran nichts.

Es kommt auch nicht darauf an, ob die genaue Größe bei der Vermietung eine Rolle gespielt hat. Bislang sind die allermeisten Gerichte davon ausgegangen, daß bei Abschluß des Mietvertrages nach Besichtigung die genaue Größe keine wesentliche Rolle für den Mieter spielte; deshalb, so die Gerichte bislang, sei die negative Abweichung in der Regel kein Mangel der Wohnung. Der Bundesgerichtshof sieht das nun anders, und dem werden die Amts- und Landgerichte künftig folgen.

Praxistipp: Bei eindeutiger Flächenunterschreitung von mehr als 10 % kann der Mieter um einen entsprechenden Anteil die Miete mindern. Aber Vorsicht: die Berechnungsmethoden sind verschieden und zahlreiche Umstände des Einzelfalles sind zu berücksichtigen, die oft nur ein Jurist beurteilen kann. Oft ist schon zweifelhaft, wie der häufig verwendete Begriff "Wohnfläche" im Vertrag zu verstehen ist. Vermieter sollten, wenn sie sich über die Größe der Wohnung oder die Berechnungsgrundlagen der ihnen bekannten Zahlen nicht sicher sind, eine Flächenangabe im Vertrag überhaupt vermeiden.

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