Versicherungsrecht

Die Gesundheitsfragen im Versicherungsantrag – das A und O für künftige Leistungen aus der Versicherung

Gerade im Bereich der Lebens-, Berufsunfähigkeits- und Krankenversicherung ist die wahrheitsgemäße und insbesondere vollständige Beantwortung der regelmäßig vom Versicherer im Antrag gestellten Gesundheitsfragen Grundvoraussetzung für die Gewähr dauerhaften Versicherungsschutzes.

Denn auf Grundlage der Beantwortung dieser Gesundheitsfragen nimmt der Versicherer eine Risikoprüfung vor und kalkuliert hiernach die Prämie. Im Übrigen gelten die vom Versicherer gestellten Gesundheitsfragen im Zweifel als gefahrerheblich.

Die vom Versicherer im Versicherungsantrag an die zu versichernde Person gestellten Gesundheitsfragen lauten typischerweise wie folgt:

  • Wurde bei Ihnen eine HIV-Infektion festgestellt (positiver AIDS-Test)?
  • Sind Sie in den letzten 5 Jahren wegen Krankheiten, Beschwerden oder Störungen untersucht, beraten oder behandelt worden (z.B. Herz, Lunge oder andere innere Organe, Bluthochdruck, Gefäße, Drüsen, Gehirn, Nerven, Psyche, Blut, Zucker, Stoffwechsel, Krebs, Knochen, Gelenke, Wirbelsäule (auch Rückenschmerzen), Augen, Ohren, Haut, Allergien, Verletzungen, Vergiftungen, Alkohol- oder Drogenkonsum)?
  • Fanden in den letzten 5 Jahren stationäre Behandlungen in einem Krankenhaus statt?

Während sich die Fragen 1 und 3 noch relativ leicht beantworten lassen, birgt die wahrheitsgemäße und insbesondere vollständige Beantwortung der Frage 2 erhebliche Risiken in sich und ist deshalb häufig Gegenstand gerichtlicher Auseinandersetzungen zwischen Versicherungsnehmern und Versicherern. Hierzu einige Beispiele aus der Rechtsprechung:

  • Enthalten die Gesundheitsfragen des Versicherers zur Erläuterung Beispiele von Krankheiten, so ist der Schluss nicht gerechtfertigt, der Versicherer wolle nur die Krankheiten von einigem Gewicht erfahren, wenn er zuvor auch nach Störungen und Beschwerden gefragt hat.
  • Fragt der Versicherer „Leiden Sie oder haben Sie in den letzten 10 Jahren gelitten an Krankheiten, Störungen oder Beschwerden“ werden die erfragten gesundheitlichen Beeinträchtigungen nicht nur mit Krankheiten und Beschwerden, sondern auch mit Störungen umschrieben. Die Antragsfrage ist damit erkennbar auch auf die Angabe solcher gesundheitlicher Beeinträchtigungen gerichtet, die noch nicht die Schwere oder Intensität einer Krankheit aufweisen. Die erfragte Gesundheitsstörung erfasst vielmehr jede Gesundheitsbeeinträchtigung, die nicht offenkundig belanglos ist oder alsbald vergeht.

Jeder Versicherungsnehmer stellt sich jetzt natürlich die Frage, welche „Strafe“ ihm bei nicht wahrheitsgemäßer und/oder nicht vollständiger Beantwortung droht. Diese „Strafe“ folgt auf dem Fuße.

Denn war der vom Versicherungsnehmer verschwiegene Umstand gefahrerheblich, kann der Versicherer vom Vertrag zurücktreten, bei arglistiger Täuschung sogar den Vertrag anfechten. Aufgrund des Rücktritts und der Anfechtung bestand also seit Vertragsbeginn trotz Prämien-/Beitragzahlung kein Versicherungsschutz. Zudem geraten alle bisher an den Versicherer geleisteten Prämien/Beiträge regelmäßig in Verlust.

Wie können Sie sich hiervor schützen?

Zum einen besteht für Sie die Möglichkeit, sich vor Abschluß des Versicherungsvertrages ärztlich untersuchen zu lassen. Das kostet zwar Geld, zum Teil werden diesen Kosten aber durch den Versicherer erstattet. Fragen Sie also bei dem Versicherer vor Antragstellung nach, ob solche Kosten übernommen werden. Ungeachtet dessen ist das Geld aber gut angelegt, um dem Risiko einer Obliegenheitverletzung aus dem Weg zu gehen.

Zum anderen können Sie im Versicherungsantrag auch einen Vermerk aufnehmen, der sinngemäß wie folgt formuliert werden könnte:

„Die Gesundheitsfragen habe ich so beantwortet, wie es meine laienhafte Kenntnis und mein Erinnerungsvermögen zulassen. Da ich mir nicht sicher bin, ob meine Angaben vollständig sind. Sollten Sie weitergehende Fragen zu meinem Gesundheitszustand haben, wenden Sie sich bitte an die von mir angegebenen Ärzte, die Ihnen umfassend Auskunft geben können.“

Auf jeden Fall sollten Sie aber darauf achten, die vom Versicherer im Antrag gestellten Gesundheitsfragen vollständig und richtig zu beantworten. Lesen Sie die Ihnen gestellten Gesundheitsfragen genau durch. Lassen Sie sich bei dem Ausfüllen des Versicherungsantrag Zeit. Geben Sie auch Ihnen unbedeutend erscheinende Gesundheitsbeschwerden an, falls Sie in den vom Versicherer erfragten Zeitraum fallen. Fügen Sie gegebenenfalls auch eine Kopie des Krankenblattes Ihres Hausarztes für den fraglichen Zeitraum bei.

Sollte der Versicherungsantrag nicht durch Sie selbst, sondern durch einen Vertreter des Versicherers ausgefüllt werden, achten Sie darauf, daß Ihnen die Gesundheitsfragen auch vollständig von dem Vertreter vorgelesen werden. Beantworten Sie die Gesundheitsfragen vollständig. Überprüfen Sie, bevor Sie Ihre Unterschrift auf dem Antrag leisten, daß alle Angaben auch von dem Versicherungsvertreter in den Antrag übernommen worden sind. Ziehen Sie zu diesem Gespräch einen Zeugen hinzu, der Ihre Angaben gegenüber dem Versicherungsvertreter im Falle einer späteren rechtlichen Auseinandersetzung bestätigen kann. Und schließlich halten Sie den Inhalt des Gespräches möglichst zeitnah in einem mit diesem Zeugen erstellten und gegengezeichneten Gesprächsprotokoll fest, um späteren Beweisschwierigkeiten aus dem Weg zu gehen.

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