Zeugenentschädigungs-Verzichtserklärung

Wenn in einem Rechtsstreit ein Zeuge vernommen werden soll, fordert das Gericht für die Ladung des Zeugen einen Auslagenvorschuss (Reisekosten, Verdienstausfall etc.) an. Die Zahlung dieses Auslagenvorschusses kann vermieden werden, wenn der Zeuge auf Auslagenerstattung verzichtet und eine entsprechende Zeugenentschädigungs-Verzichtserklärung vorgelegt wird. Hier können Sie sich das Formular downloaden:

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